Gutachter-Konsilium

Gemeinschaftliches Gutachter-Konsilium (GGK)/Schweiz

Pilotprojekt FMH-Gemeinschaftliches Gutachterkonsilium – FMH-GG

Neu besteht die Möglichkeit anstelle des schriftlichen Begutachtungsverfahrens das FMH-Gemeinschaftliche Gutachterkonsilium (FMH-GGK) zu wählen. Das FMH-GGK gilt als Pilotprojekt bis zum 31. Dezember 2023.
Weitere Informationen fmh.ch


Mit dem Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums (GGK) – eine Option zum herkömmlichen traditionellen Sachverständigengutachten – wurden neue, innovative Wege in der Arzthaftung beschritten. Mit dem GGK hat asim eine neue Form der Begutachtung als Forschungs- und Bildungsprojekt aufgenommen. Das Gemeinschaftliche Gutachter-Konsilium basiert auf einer konsensorientierten Vorgehensweise. Einem «FACE-to-FACE»-PROZESS am runden Tisch.

Weitere Informationen: infoasim@usb.ch

Implementierung des Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums in Arzthaftpflichtfällen in einer Pilotphase in der Schweiz

Das Beweisverfahren und die Verfahrensdauer in Arzthaftpflichtfällen werden häufig als schwierig und langwierig beschrieben. Das medizinische Sachverständigengutachten in Arzthaftpflichtfällen muss komplexe Fachfragen klären und spielt sich oftmals in psychologisch anspruchsvollen Situationen ab. Vor diesem Hintergrund stellt das Instrument des „Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsiliums in Arzthaftpflichtfällen“ (GGK) eine prüfenswerte Weiterentwicklung der heute mehrheitlich praktizierten schriftlichen medizinischen Expertengutachten dar. Das Projekt begleitet die in der Praxis entstandene Implementierung des GGK mit einer Befragung der Stakeholder (Fragebogen und Fokusgruppe), Empfehlungen, Registrierung und wo möglich Dokumentation von Pilotfällen.

Die Empfehlung zum Gemeinschaftlichen Gutachter-Konsilium

HAVE 1/13 – (GGK) – Innovative Ansätze in der Arzthaftung

PSF 2017 – Gemeinschaftliches Gutachterkonsilium im Haftpflichtrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht – ein innovativer Ansatz

Checkliste_GGK